15. JANUAR 2022 WINTERSPAZIERGANG MIT WINTERGRILLEN

Gemeinsam mit euch möchten wir gerne am kommendem Samstag einen kleinen Winterspaziergang mit anschließendem Wintergrillen machen:

l Samstag 15.01.2022
l Treffpunkt 16.00 Uhr Sportvereinszentrum JuFit
l Wanderung/Spaziergang mit dem Ziel „Grillplatz Großer Gehrn“
l ab 17.00 Uhr gemeinsames Verweilen mit Essens- und Getränkeangebot (zum Kauf)

l Verköstigung mit Glühwein, Punsch, anti-alkoholische Getränke, Rote Wurst ….

l Wer nicht spazieren gehen möchte oder will, darf gerne auch direkt an den Grillplatz kommen!

Eingeladen sind zum Wandern und Spaziergang die Großen und Kleinen, die Jungen und die Junggeblieben, Kids, Teens und Erwachsene, Jedefrau und Jedermann, Sportvereinsmitglieder und diejenigen die es noch werden wollen.

Eine Anmeldung zur Winterwanderung ist nicht notwendig; wir möchten jedoch lediglich auf die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung, den Abstandsregelungen und das Tragen der FFP2-MASKE (oder medizinische Maske) beim Kauf am Essensstand hinweisen. TEILNAHME NUR MIT 2G+ und DIGITALEM NACHWEIS!

GERNE DÜRFT IHR KINDER AUCH EURE LATERNEN MITBRINGEN!

Über eine rege Teilnahme beim Winterspaziergang am 15.01.2022 würden wir uns sehr freuen!

Die Vorstandschaft

HINWEISE ZU 2G+ UND MASKENPFLICHT

Bitte beachtet jedoch die 2G+REGELUNG sowie die allgemeinen ABSTANDS- UND HYGIENEREGELN! Ebenso bitten wir euch am Verkaufsstand und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, an die MASKENPFLICHT zu denken und einzuhalten!

2G+REGELUNG BEDEUTET:
❗Teilnahme nur für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.❗
❗NACHWEIS IST AUSSCHLIEßLICH IN DIGITALER FORM VORZULEGEN (keinen gelben Impfpass)❗

AUSNAHMEN 2G+
» Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder­ liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.°

» Grundschüler*innen, Schüler*innen einessonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien°°

» Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

AUSNAHMEN MASKENPFLICHT
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestab stand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.

» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

WIR FREUEN UNS UND HOFFEN TROTZ ALLEM AUF EINE REGE TEILNAHME UND DANKEN EUCH SCHON JETZT FÜRS MITMACHEN UND EINHALTEN DER REGELUNGEN! ????
Denn Gesundheit geht für uns vor!

 

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